Introduction to Project Management
This page provides an easy-to-understand guide on successful management of projects.
Projektmanagement-Glossar | 61 Begriffe kurz erklärt
61 Projektmanagement-Begriffe für Mittelstand und Industrie — von Projektstrukturplan und Lastenheft über Abnahme, Nachtrag und Gewährleistung bis VOB/B, jeweils mit Praxisbezug und Normverweis.
7.1 Übergabe der Liefergegenstände — fünf Stationen
Fünf Stationen von der Fertigstellungsanzeige bis zum Fristablauf: Abnahmeprotokoll, Mängelliste, Vorbehalt nach § 640 Abs. 3 BGB und die Fristen genau.
6.2 Probleme und Änderungen — wann daraus ein Nachtrag wird
Ein offener Punkt nützt nur mit Zuständigem, Datum und der tatsächlichen Frage. Das Signal der drei gleichen Protokolle — und der Moment, in dem aus einem Problem ein Nachtrag wird: ankündigen, bevor jemand anfängt (§ 2 Abs. 6 VOB/B).
5.5 Aufgabenverwaltungs-Werkzeuge | Vier Bedingungen
Vier Bedingungen entscheiden, ob ein Aufgabenwerkzeug überhaupt benutzt wird — und eine Frage, die in Werkzeugvergleichen fast nie vorkommt: Ist es mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG?
2.4 Abschlussphase: die Abnahme und ihre Folgen
Die Abnahme löst vier Rechtsfolgen gleichzeitig aus — §§ 641, 644, 634a und 640 Abs. 3 BGB. Dazu die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2, die Teilabnahme, die Mängelliste und § 271a BGB zur Zahlung.
2.3 Durchführungsphase: Änderungen richtig behandeln
Änderungswünsche in der Durchführungsphase: drei Rechtslagen nach § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B und dem BGB-Werkvertrag, die Regel vor Arbeitsbeginn und das Vertragsstrafenrisiko nach § 339 BGB.
2.1 Initialisierungsphase: was zuerst beginnen muss
Die Initialisierungsphase hat vier Stränge — und einer davon hat kein planbares Ende. Betriebsrat nach § 90 und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Lastenheft, Vertragsform, Kapazität, mit Checkliste.
2.0 Projektlebenszyklus: vier Phasen, vier Dokumente
Der Projektlebenszyklus in vier Phasen — jede endet an einem unterschriebenen Dokument, nicht an einem Datum. Mit Gewährleistungsfristen nach § 634a BGB und VOB/B und dem Bezug zu DIN 69901.